Kenntnisprüfung in Sachsen
In Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse zuständig. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du zur Kenntnisprüfung kommst und was auf dich zukommt.
Stand: 2026-07
Zuständige Behörde
Landesdirektion Sachsen
Zuständige Anerkennungsbehörde für Pflegeberufe im Freistaat Sachsen.
https://www.lds.sachsen.dePrüfungsformat
- Mündlicher Teil: Fallvorstellung und Fachgespräch zu den Kompetenzbereichen der PflAPrV
- Praktischer Teil: Versorgung von Patient:innen in einer realen Pflegesituation an einer Klinik oder Pflegeschule
- Kein schriftlicher Teil – die Kenntnisprüfung ist ausschließlich mündlich-praktisch (§ 45 PflAPrV)
- Prüfungssprache ist Deutsch; gefordert wird in der Regel B2-Niveau
Kosten
Prüfungsgebühr je nach Prüfungsstandort ca. 300–700 €, dazu ggf. Kosten für Vorbereitungskurse und Anfahrt. Sächsische Kliniken übernehmen die Gebühr oft für ihre Mitarbeiter:innen – frag nach!
Anmeldung: so geht's
- Defizitbescheid der Landesdirektion Sachsen abwarten – darin steht, dass du die Kenntnisprüfung ablegen darfst
- Prüfungsschule bzw. Prüfungsstandort kontaktieren und Termin anfragen (früh anmelden – Termine sind begrenzt)
- Anmeldeunterlagen einreichen: Defizitbescheid, Identitätsnachweis, ggf. Sprachzertifikat B2
- Prüfungsgebühr bezahlen und die Einladung abwarten
- Vor der Prüfung klären, welcher Versorgungsbereich (z. B. Akutpflege, Langzeitpflege) geprüft wird
Prüfungsorte & Wartezeiten
Prüfungen finden an anerkannten Pflegeschulen und Kliniken statt, vor allem in Dresden, Leipzig und Chemnitz – u. a. im Umfeld der Universitätskliniken Dresden und Leipzig.
Tipp
Die Landesdirektion hat mehrere Dienststellen (Dresden, Leipzig, Chemnitz). Tipp: Adressiere deinen Antrag an die im Bescheid genannte Dienststelle und nenne bei jedem Kontakt dein Aktenzeichen – das beschleunigt die Zuordnung.
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