Kenntnisprüfung in Saarland
Im Saarland ist das Landesamt für Soziales für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse zuständig. Hier bekommst du den kompakten Überblick über Kenntnisprüfung, Kosten und Anmeldung.
Stand: 2026-07
Zuständige Behörde
Landesamt für Soziales Saarland (LAS)
Zuständige Anerkennungsbehörde für Pflegeberufe im Saarland.
https://www.saarland.dePrüfungsformat
- Mündlicher Teil: Fallvorstellung und Fachgespräch zu den Kompetenzbereichen der PflAPrV
- Praktischer Teil: Versorgung von Patient:innen in einer realen Pflegesituation an einer Klinik oder Pflegeschule
- Kein schriftlicher Teil – die Kenntnisprüfung ist ausschließlich mündlich-praktisch (§ 45 PflAPrV)
- Prüfungssprache ist Deutsch; gefordert wird in der Regel B2-Niveau
Kosten
Prüfungsgebühr je nach Prüfungsstandort ca. 300–700 €, dazu ggf. Kosten für Vorbereitungskurse. Auch saarländische Kliniken übernehmen die Gebühr häufig – frag deinen Arbeitgeber!
Anmeldung: so geht's
- Defizitbescheid des Landesamts für Soziales abwarten – darin steht, dass du die Kenntnisprüfung ablegen darfst
- Prüfungsschule bzw. Prüfungsstandort kontaktieren und Termin anfragen (kleines Land, wenige Termine – früh anmelden!)
- Anmeldeunterlagen einreichen: Defizitbescheid, Identitätsnachweis, ggf. Sprachzertifikat B2
- Prüfungsgebühr bezahlen und die Einladung abwarten
- Vor der Prüfung klären, welcher Versorgungsbereich (z. B. Akutpflege, Langzeitpflege) geprüft wird
Prüfungsorte & Wartezeiten
Prüfungen finden an anerkannten Pflegeschulen und Kliniken statt, vor allem in Saarbrücken und Homburg (Universitätsklinikum des Saarlandes).
Tipp
Das Saarland ist klein – die Wege zur Behörde sind kurz und Rückfragen oft unkomplizierter als in großen Ländern. Tipp: Ruf beim Landesamt an, bevor du Unterlagen einreichst, und lass dir die aktuelle Checkliste geben.
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